Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ticketbedingungen für „Malina, Morio & die Draußenbande“ 2027. Wir haben sie so klar geschrieben, wie es geht. Wenn etwas unklar ist, schreibt uns an backoffice@wildemoehre.org.
§ 1 Geltungsbereich und Veranstalter
- Diese Bedingungen gelten für den Kauf von Tickets für „Malina, Morio & die Draußenbande“ vom 30. Juli bis 1. August 2027 auf dem Gelände in Göritz bei Drebkau (im Folgenden „Festival“) und für den Besuch des Festivals.
- Veranstalter ist die Wilde Möhre GmbH, Göritz 5, 03116 Drebkau, vertreten durch die Geschäftsführung Lea Luce und Alexander Dettke. Weitere Angaben stehen im Impressum.
- Die Tickets werden über die Plattform Xceed verkauft (Xceed S.r.l., Via Felice Casati 1/A, Mailand, Italien). Xceed handelt nur als Vermittlerin und technische Dienstleisterin im Namen und für Rechnung des Veranstalters. Der Vertrag über den Festivalbesuch kommt zwischen euch und der Wilde Möhre GmbH zustande. Für alle Fragen zum Festival sind wir eure Ansprechpartner.
- Für die Nutzung der Plattform, das Kundenkonto und den Bezahlvorgang gelten zusätzlich die Nutzungsbedingungen von Xceed. Für den Festivalbesuch, Erstattungen und die Weitergabe von Tickets gehen diese Bedingungen vor.
- Abweichende Bedingungen der Käuferinnen und Käufer gelten nicht.
§ 2 Vertragsschluss, Preise, Bezahlung
- Mit dem Abschluss der Bestellung bei Xceed gebt ihr ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit der Bestellbestätigung und der Übermittlung der Tickets zustande.
- Es gelten die Preise, die bei der Bestellung im Ticketshop angezeigt werden. Alle Preise sind Endpreise in Euro einschließlich Umsatzsteuer und Gebühren. Den Gesamtpreis seht ihr vor dem Bezahlen.
- Die Preise steigen in Phasen. Eine Phase endet, wenn ihr Kontingent verkauft ist oder ein angekündigter Zeitpunkt erreicht ist. Einen Anspruch auf einen früheren Phasenpreis gibt es nicht.
- Je Bestellung sind höchstens 10 Tickets und höchstens 2 Familientickets möglich.
- Bezahlt wird mit den Zahlungsarten, die Xceed im Bestellvorgang anbietet, zum Beispiel Kredit- oder Debitkarte, Apple Pay, Google Pay, PayPal oder Klarna. Die Zahlung wickelt der Zahlungsdienstleister Adyen ab. Die Tickets gelten erst nach vollständiger Zahlung.
- Das Ticket ist ein Festivalpass für Freitag bis Sonntag. Tagestickets gibt es in der ersten Verkaufswelle nicht. Zelten auf dem Family-Camping ist im Ticket enthalten. Wohnmobil, Parken, Strom und weitere Leistungen bieten wir gesondert an, sobald sie verfügbar sind.
§ 3 Ticketarten
- Erwachsenenticket: für Personen ab 18 Jahren. In der Pionierphase gilt ein günstigerer Preis für ein begrenztes Kontingent von 400 Erwachsenenplätzen.
- Familienticket „Die ganze Bande“: für 2 Erwachsene und 1 bis 3 Kinder von 3 bis 13 Jahren, die gemeinsam anreisen. Mindestens ein Kind muss dabei sein. Ein Familienticket zählt im Pionierkontingent wie 2 Erwachsenenplätze. Jugendliche und Kinder unter 3 Jahren brauchen ein eigenes Ticket.
- Jugendticket: für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren.
- Kinderticket: für Kinder von 3 bis 13 Jahren, die nicht über ein Familienticket kommen. Der Preis bleibt über die ganze Verkaufszeit gleich.
- Kinder unter 3 Jahren: frei, mit kostenlosem Ticket, damit wir wissen, wer auf dem Gelände ist.
- Soli-Ticket: für Erwachsene, denen der reguläre Preis nicht möglich ist, begrenzt auf 250 Stück. Wir vertrauen auf eure Selbsteinschätzung.
- Tickets für Minderjährige gibt es nur in derselben Bestellung wie ein Erwachsenen-, Soli- oder Familienticket.
- Maßgeblich ist das Alter am ersten Festivaltag, dem 30. Juli 2027. Am Einlass kann ein Nachweis verlangt werden. Passt die Ticketart nicht, zahlt ihr den Unterschied am Einlass nach.
- In der Pionierphase kommen Vorgemerkte über einen persönlichen Link in den Shop. Ist das Pionierkontingent verkauft, besteht kein Anspruch mehr auf den Pionierpreis.
§ 4 Personalisierung, Weitergabe, Weiterverkauf
- Jedes Ticket gilt für eine Person und trägt ihren Namen. Bei Kindern und Jugendlichen wird zusätzlich das Geburtsdatum erfasst. Das Ticket ist eine persönliche, widerrufliche Zutrittsberechtigung.
- Ihr dürft ein Ticket privat und höchstens zum bezahlten Preis an Freunde oder Familie weitergeben. Den Namen ändert ihr über Xceed, soweit die Plattform das anbietet, sonst per E-Mail an backoffice@wildemoehre.org.
- Gewerblicher Weiterverkauf, Weiterverkauf über dem bezahlten Preis und Angebote auf Zweitmarktplattformen sind ohne schriftliche Zustimmung des Veranstalters nicht erlaubt. Solche Tickets kann der Veranstalter sperren. Ein Anspruch auf Einlass oder Erstattung besteht dann nicht.
- Für jeden Fall eines unerlaubten Weiterverkaufs kann der Veranstalter eine angemessene Vertragsstrafe verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
- Tickets dürfen nicht verändert oder kopiert und ohne Zustimmung des Veranstalters nicht für Werbung, Gewinnspiele oder als Teil von Reisepaketen genutzt werden.
§ 5 Kein Widerrufsrecht
- Für Tickets besteht kein Widerrufsrecht. Nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB gilt das gesetzliche Widerrufsrecht nicht für Verträge über Freizeitveranstaltungen zu einem bestimmten Termin. Jede Bestellung ist nach der Bestätigung verbindlich.
- Rückgabe und Erstattung sind außer in den Fällen von § 7 ausgeschlossen. Wer nicht kommen kann, kann sein Ticket nach § 4 Abs. 2 weitergeben.
§ 6 Einlass, Bändchen, Kinder und Aufsicht
- Einlass gibt es nur mit gültigem Ticket. Am Einlass tauscht ihr euer Ticket gegen ein Festivalbändchen, das ihr bis zum Ende fest am Handgelenk tragt. Ein geöffnetes, beschädigtes oder weitergegebenes Bändchen ist ungültig.
- Mit Bändchen könnt ihr das Gelände während des Festivals verlassen und wieder betreten.
- Der Ordnungsdienst darf am Einlass und auf dem Gelände Taschen und Personen kontrollieren. Wer die Kontrolle verweigert, kann abgewiesen werden.
- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren kommen nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person aufs Gelände. Für eine Erziehungsbeauftragung braucht ihr ein unterschriebenes Formular der Sorgeberechtigten und eine Kopie ihres Ausweises. Die Begleitperson muss mindestens 18 Jahre alt sein und ist während des ganzen Festivals verantwortlich.
- Kinder bekommen am Einlass ein Kinderbändchen mit der Mobilnummer einer Begleitperson.
- Die Angebote für Kinder und Familien sind begleitet, aber keine Betreuung. Die Aufsichtspflicht bleibt jederzeit bei euch als Eltern oder Begleitpersonen, auch bei Absprachen unter Eltern.
- Ist ein Kind allein unterwegs, bringen es Team oder Ordnungsdienst zum Family-Point und rufen die Nummer auf dem Bändchen an.
- Das Gelände ist naturbelassen, mit Wiesen, Waldwegen und unebenem Boden, und nur eingeschränkt barrierefrei. Habt ihr besondere Anforderungen, meldet euch bitte vor dem Kauf bei uns, damit wir gemeinsam prüfen, was möglich ist.
§ 7 Programmänderungen, Absage, Verlegung
- Das Programm kann sich ändern, etwa bei einzelnen Künstlerinnen und Künstlern, Workshops oder Zeiten. Solange der Charakter des Festivals erhalten bleibt, gibt es dafür keine Erstattung.
- Sagt der Veranstalter das Festival vor Beginn ab, erstattet er den bezahlten Ticketpreis. Die Erstattung läuft über Xceed auf den ursprünglichen Zahlungsweg. Falls nötig, stellt ihr den Antrag über die Plattform.
- Wird das Festival verlegt, gilt euer Ticket für den neuen Termin. Könnt ihr den neuen Termin nicht wahrnehmen, erstatten wir auf Antrag den Ticketpreis. Den Antrag stellt ihr innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe des neuen Termins.
- Das Festival findet bei jedem Wetter statt. Bei Unwetter oder einer anderen Gefahr kann der Veranstalter das Programm unterbrechen, Bereiche räumen oder das Festival abbrechen. Folgt dann bitte den Anweisungen von Team, Ordnungsdienst und Behörden.
- Wird das Festival nach Beginn aus Gründen abgebrochen oder unterbrochen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, etwa höhere Gewalt, behördliche Anordnung oder Unwetter, gibt es keine Erstattung.
- Weitere Kosten wie Anreise oder Unterkunft erstattet der Veranstalter nur, wenn er die Absage vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
§ 8 Hausordnung, Camping, Sicherheit, Aufnahmen
- Der Veranstalter übt auf dem Gelände das Hausrecht aus. Wer gegen diese Bedingungen oder Anweisungen von Team und Ordnungsdienst verstößt, andere gefährdet oder belästigt, kann ohne Erstattung vom Gelände verwiesen werden.
- Wir dulden keine Gewalt, keine Diskriminierung und keine Übergriffe. Das Care-Team und der Family-Point sind während des ganzen Festivals ansprechbar.
- Nicht erlaubt sind insbesondere Waffen und gefährliche Gegenstände, Pyrotechnik, Fackeln, Laserpointer, Sägen und Äxte, Glasflaschen, eigene Musikanlagen sowie diskriminierende Materialien. Der Ordnungsdienst kann solche Gegenstände verwahren.
- Offenes Feuer und Grills sind nur dort erlaubt, wo der Veranstalter es ausdrücklich zulässt. Bei Waldbrandgefahr kann er jedes Feuer untersagen.
- Tiere sind auf dem Gelände nicht erlaubt. Ausgenommen sind Assistenzhunde nach vorheriger Anmeldung.
- Auf dem Family-Camping gilt ab 22 Uhr Nachtruhe. Zelte stehen nur auf den ausgewiesenen Flächen, Rettungswege bleiben frei.
- Musik ist laut. Bitte nutzt Gehörschutz, für Kinder einen Kapselgehörschutz. Ab 22 Uhr wird es auf dem Gelände leise.
- Ihr parkt auf den ausgewiesenen Flächen auf eigene Gefahr.
- Private Fotos und Videos sind erlaubt. Gewerbliche Aufnahmen brauchen die schriftliche Zustimmung des Veranstalters. Bitte fotografiert keine fremden Kinder und veröffentlicht keine Bilder, auf denen andere Kinder erkennbar sind.
- Der Veranstalter und von ihm beauftragte Personen fotografieren und filmen für Berichterstattung und Werbung. Kinder zeigen wir nur so, dass sie nicht erkennbar sind, oder mit Einwilligung der Eltern. Wer nicht fotografiert werden möchte, bekommt am Family-Point ein Kennzeichen, das unser Fototeam respektiert.
§ 9 Haftung, Datenschutz, Schlussbestimmungen
- Der Veranstalter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, die den Festivalbesuch erst möglich machen und auf die ihr vertrauen dürft. Die Haftung ist dann auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
- Für mitgebrachte Sachen, Zelte und Fahrzeuge, ihren Verlust, Diebstahl oder ihre Beschädigung haftet der Veranstalter nur nach Absatz 1 und 2. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
- Wer auf dem Gelände Schäden verursacht, haftet dafür nach den gesetzlichen Regeln. Eltern und Begleitpersonen haften im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht.
- Welche Daten wir beim Ticketkauf und Festivalbesuch verarbeiten, steht in unserer Datenschutzerklärung. Für die Daten, die ihr bei Xceed eingebt, gilt zusätzlich die Datenschutzerklärung von Xceed.
- Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften ihres Wohnsitzstaates entzogen wird. Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Cottbus.
- Der Veranstalter nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist dazu nicht verpflichtet.
- Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: 10. Oktober 2026, Fassung 1.0